AGB

Allgemeine

Verkaufsbedingungen (AGB)

der

GEFA Nürnberger Likörfabrik Bacchus-Kellerei GmbH,

Hahnenbalz 35, D – 90411 Nürnberg

an private Endverbraucher

im Online-Handel

(Stand vom 01.11.2014) 

 

1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die vom Besteller getätigte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
  1. Ein Vertragsabschluss mit Bestellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Alter des Bestellers wird bei der Zustellung der Ware vom mit der Lieferung beauftragten Zusteller bei deren Übergabe verifiziert. Der Zusteller muss die Übergabe der Ware an Personen unter 18 Jahren verweigern, auch wenn dritte Personen, die das 18. Lebensjahr bereits erreicht oder überschritten haben, an des Bestellers statt bereit sind, die Ware entgegen zu nehmen.

2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

3 Preise und Zahlung

  1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer von derzeit 19% enthalten. Verpackungskosten sowie Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden von uns extra ausgewiesen.
  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das hier genannte Konto zu erfolgen:

Sparkasse Nürnberg

IBAN: DE28 7605 0101 0012 0539 14   BIC: SSKNDE77XXX

Konto Nr. 12 0539 14 BLZ 760 501 01

Die genannten Preise sind netto, ohne weitere Abzüge. Eine Skontierung der Ware ist ausgeschlossen.

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort bei der Bestellung per Paypal-Lastschrift oder per Überweisung im Voraus zu bezahlen. Etwaige auftretende Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
  2. Der Mindestbestellwert (Warenwert) beträgt 29,00€.

4 Widerrufsrechte und Widerrufsfolgen

  1. Widerrufsrechte: Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen mündlich, fernmündlich oder in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt und Bestätigung dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) oder durch Empfang bei einem vom Besteller benannten Dritten.

Der Widerruf ist zu richten an:

GEFA Nürnberger Likörfabrik Bacchus-Kellerei GmbH

Hahnenbalz 35

90411 Nürnberg

Tel.-Nr.: 0911 – 955 1250

E-Mail-Adresse: shop(at)gluehwein.net

  1. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen unverzüglich und binnen vierzehn Tagen (nachdem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist) zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. Bsp. Zinsen) herauszugeben (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat).

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Besteller wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Besteller wegen dieser Rückzahlung zusätzliche Entgelte berechnet. Wir können allerdings so lange die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware frei Nürnberg sauber und original–verschlossen wieder zurück erhalten haben.

5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus dem selben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6 Lieferzeiten

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, beträgt die maximale Lieferzeit 10 Tage.
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  1. Der Besteller kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  1. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  1. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  1. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  1. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8 Gewährleistung und Mängelrüge 

  1. Soweit die in unseren Online-Prospekten, Online-Anzeigen und sonstigen Online-Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
  1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. 
  1. Der Besteller hat nur die Wahl, dass die Nacherfüllung durch eine (teilweise) Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  1. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  1. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  1. Wir haften nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  1. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9 Produkteigenschaften & Produktverwendung

  1. Die von uns dem Besteller zugesandte Ware muss von diesem bestimmungsgemäß gelagert werden, damit die von uns garantierte Haltbarkeitsdauer eingehalten werden kann. Glühweine und Fruchtweine weisen zwar per Gesetz keine maximale Haltbarkeitsdauer auf, wir empfehlen jedoch deren Verzehr innerhalb von 2 Jahren ab dem Lieferdatum. Entsprechendes gilt für Klare Spirituosen, da auch für diese Produkte per Gesetz keine maximale Haltbarkeitsdauer festgelegt ist. Gleiches gilt ebenfalls für sämtliche Liköre, bei denen sich aufgrund deren spezifischer Produkteigenschaften über die Zeit ein Bodensatz in der Flasche zeigen kann. Dieser Bodensatz ist kein Produktmangel! Durch einfaches, kurzes Schütteln der Flasche löst sich dieser Bodensatz wieder auf. Bei alkoholfreien Heißgetränken ist immer ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Flaschen-Kapsel aufgedruckt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verzehr des Produkts nicht mehr zu empfehlen. Das Öffnen einer Flasche alkoholfreier Heißgetränke, Fruchtwein oder Glühwein zum Verzehr, begrenzt die Haltbarkeit der Produkte erheblich. Wir empfehlen daher den endgültigen Verzehr dieser Produkte innerhalb weniger Tage.
  1. Glühweine und alkoholfreie Heißgetränke niemals in der Flasche erhitzen! Immer vor dem Erhitzen in einen geeigneten hitzebeständigen Behälter umgießen und nur kurz erwärmen, aber nicht kochen.

10 Erfüllungsort & Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Wohnsitz bzw. der vom Kunden/Besteller benannte Lieferort.
  2. Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, insbesondere auch für Wechselverpflichtungen, Nürnberg.

11 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben alle übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt